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Korruptionsprävention

In der Bundeswasserstraßenverwaltung wird der Korruptionsprävention ein hoher Stellenwert beigemessen. Der Umgang mit Haushaltsmitteln in erheblicher Höhe verlangt ein hohes Maß an Integrität der Beschäftigten. Dazu zählen auch die Transparenz beim Handeln der Verwaltung.

Die Bundesregierung hat den Beschäftigten der Bundesverwaltung eine Richtschnur für ein integres und transparentes Handeln an die Hand gegeben. Es wurde eine Richtlinie erlassen, die verbindliche Vorgaben zur Korruptionsprävention macht.
Präventivmaßnahmen werden sichergestellt und deren Wirksamkeit überprüft. Alle Beschäftigten werden zum Thema Korruptionsprävention geschult und regelmäßig belehrt. Die GDWS hat Ansprechpersonen für Korruptionsprävention benannt, die zu diesem Thema beraten und aufklären. Diese Ansprechpartner stehen für die Beschäftigten und die Dienststellenleitungen, auch der Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sowie der Wasserstraßen-Neubauämter zur Verfügung. Des Weiteren stehen diese auch für Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen zur Verfügung.

Die Leitsätze für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen fließen in die verbindlichen Regelungen der WSV zur Erteilung von Aufträgen ein. Deren Auftragnehmer werden zur Einhaltung des Verhaltenskodex gegen Korruption verpflichtet.

Im Umgang zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern wird häufig ein Präsent überreicht wegen "guter Zusammenarbeit". Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist allerdings die Annahme von Geschenken immer mit einer Anzeigepflicht verbunden bzw. genehmigungspflichtig. Das gilt selbst für Geschenke mit einem geringen Wert. Deshalb sollte die Würdigung der guten Zusammenarbeit nicht in Form von Geschenken erfolgen. Dafür hoffen wir auf Ihr Verständnis.

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Ansprechpersonen für Korruptionsprävention in den Standorten