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Aktenplan

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Bundesbehörden.

Der Anspruch richtet sich gegen Bundesbehörden im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Es handelt sich dabei um Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und Informationszwecke erkennen lassen.

Die Offenlegung des Aktenplan und des Organisationsplan erfolgt aufgrund der Veröffentlichungspflichten des WSA Westdeutsche Kanäle und können online eingesehen werden:

Aktenplan

Organisationsplan