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Wasserwirtschaft Unterhaltung (WRRL)

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an den Bundeswasserstraßen des Ruhrgebietes

Zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und der Durchgängigkeit durchgeführt werden. Als wesentlicher Baustein hierzu wurden innerhalb der nordrhein-westfälischen Kooperationen abgestimmte Umsetzungspläne (UFP) erarbeitet.
Sie enthalten jeweils eine Übersicht über die seit 2000 durchgeführten sowie bis 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und -unterhaltung. Ein UFP wird als lebendes Dokument verstanden, das fortlaufend aktualisiert wird. Das Ziel ist die Realisierung von Maßnahmen, die so gut wie möglich eine positive Gesamtwirkung für die Gewässer entfalten.

Ruhr

Der Umsetzungsfahrplan für die Ruhr wird von der Bezirksregierung Arnsberg erstellt. Diese veröffentlicht Informationen zur Umsetzung auf einem Bezirksregierung Arnsberg.

Schifffahrtskanäle

Die Kooperationsleitung für die Schifffahrtskanäle in Nordrhein-Westfalen (Kooperation MS-80 - ohne Mittellandkanal) liegt bei der GDWS.
Gemeinsam mit Kommunen und Verbänden wurden mögliche Maßnahmen im Verantwortungsbereich des WSA Westdeutsche Kanäle, Standort Duisburg eruiert.

Maßnahmen

Übersichtskarte

Weiterführende Information: