Drehgenehmigungen
Wenn Sie eine Drehgenehmigung benötigen, beantragen Sie diese bitte formlos mit den folgenden Angaben bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt:
- Angabe der Produzenten
- Drehorte, Motiv, Datum, Uhrzeit
- Anlass des Drehs (Kurzdarstellung des Konzepts)
- Anzahl der beteiligten Personen
- Informationen zur Ausrüstung
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Telefon: + 49 228 42968-0
Telefax: + 49 228 42968-115
E-Mail: gdws@wsv.bund.de