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Verkehrseinschränkungen der L511 im Bereich der Hebewerks Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal

Ausgabejahr 2021
Datum 30.06.2021

Waltrop / Duisburg-Meiderich – An der Hebewerks-Brücke Nr. 28 sind Mängel am Korrosionsschutz der Fahrbahnübergangskonstruktionen zu beseitigen. Hierfür muss eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung eingerichtet werden.

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle (WSA) hat die Bauleistungen zum Ersatz des Überbaus der Hebewerks-Brücke Nr. 28 über den Dortmund-Ems-Kanal km 15,585 im September 2020 abgenommen und die Brücke für den Verkehr wieder freigegeben.

Die ausführende Baufirma muss noch bestehende Mängel beseitigen. Hierzu zählen neben Arbeiten unter der Brücke auch Korrosionsschutzarbeiten an den Fahrbahnübergängen. Diese Arbeiten konnten in den auf die Abnahme folgenden Wintermonaten nicht planmäßig durchgeführt werden, da diese stark witterungsabhängig sind.

Die Arbeiten an den Fahrbahnübergängen sind nur unter Sperrung der zu bearbeitenden Bereiche möglich. Entsprechend ist während der Arbeiten wechselseitig jeweils eine Fahrspur auf gesamter Brückenlänge zu sperren.

Der Verkehrsfluss wird während der Durchführung über eine Ampelanlage geregelt, so dass die Durchgängigkeit in beide Richtungen zu jeder Zeit gegeben ist.

Die Gesamtdauer der Verkehrseinschränkung wird ca. 3 Wochen betragen, für jede Fahrtrichtung ca. 1,5 Wochen.

Da in den Sommerferien das Verkehrsaufkommen allgemein geringer ist, werden die Arbeiten voraussichtlich ab dem 19.07.2021 beginnen.