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Verkehrsregelungen

Die Regelungen über das Verhalten auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind ein besonderer Aufgabenschwerpunkt der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Es ist sichergestellt, dass auf allen Binnenschifffahrtsstraßen einheitliche Verkehrsregelungen gelten, die durch besondere örtliche Regelungen ergänzt werden. Soweit Binnenschifffahrtsstraßen grenzüberschreitend sind, ist durch entsprechende Verträge ein einheitliches Verkehrsrecht sichergestellt.

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen gelten folgende Verordnungen:

  • Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
  • Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
  • Moselschifffahrtspolizeiverordnung
  • Donauschifffahrtspolizeiverordnung