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Ordnungswidrigkeiten

Das Bundeswasserstraßengesetz regelt den Ausbau, Betrieb und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen sowie deren Nutzungsmöglichkeiten durch die Schifffahrt oder sonstige Nutzer.

(Bundeswasserstraßengesetz WaStrG)

Im Falle einer Ordnungswidrigkeit (Gesetzesübertretung - rechtswidrige und vorwerfliche Handlung) gilt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Das WSA als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die gesetzliche Grundlage, Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen, um Verwaltungsakte durchzusetzen. (Siehe § 50 des Bundeswasserstraßengesetz)