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Baden im Kanal

Wasser zieht Menschen an. Wasserstraßen mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert bilden da keine Ausnahme. Regelmäßig im Sommer werden Flüsse und Kanäle, die eigentlich Verkehrswege sind, zum Baden und Schwimmen genutzt. Aber das Baden in einer Schifffahrtsstraße birgt Gefahren, die man kennen sollte. Hier die Antworten auf Fragen, die uns in diesem Zusammenhang häufig gestellt werden.

Darf ich im Kanal baden?

100 m ober- und unterhalb von Brücken, im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und im Schleusenbereich ist das Baden nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung verboten. Ob außerhalb dieser Bereiche ein Baden in den Kanälen ausnahmsweise erlaubt ist, ergibt sich aus landesrechtlichen Vorschriften und muss im Zweifel bei den örtlich zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden erfragt werden.

Warum ist das Baden in bestimmten Bereichen verboten?

In Vorhäfen von Schleusen entsteht beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung bzw. Strömungen, denen sich selbst geübte Schwimmer nicht entziehen können. Im Bereich von Wehren
lässt das Wasser, das über die Wehrtreppe fließt, sogar eine permanente Sogwirkung bzw. Strömung entstehen.

Wie reagiert der Schiffsführer?

Der Binnenschiffer steuert sein Schiff vom Heck aus, d.h. er hat eine Schiffslänge von über 100 m vor sich. Einen Schwimmer in dieser Distanz kann er nicht wahrnehmen. Wenn er aus einer oder in eine Schleusenkammer heraus- oder hinein- oder unter einer Brücke hindurchfährt, muss er sich voll auf das Schiffsmanöver konzentrieren. Schwimmer in Vorhäfen von Schleusen oder im Bereich von Brücken bedeuten eine enorme zusätzliche Belastung.

Was passiert, wenn ich den Schiffen zu nahe komme?

Schiffe mit spitzem Bug verdrängen das Wasser zur Seite. So entsteht eine Bugwelle, die den Schwimmer rechts oder links vom Bug abtreiben lässt und ggf. an die steinige Uferböschung oder Spundwand drücken kann.
Durch die Vorwärtsbewegung des Schiffes und die Arbeit der Schiffsschraube entsteht ein starker Sog.
Der Schwimmer, der sich in Höhe des Schiffes befindet, kann leicht in Richtung Schiffsschraube gezogen werden.
Schiffe mit stumpfen Bug (z.B. Schubschiffe) verdrängen das Wasser zuerst nach unten, bevor die Bugwelle entsteht. Der Schwimmer wird unter den Schiffsrumpf gezogen.
Rechnet man bei einer Wassertiefe von 4,00 m die Abladetiefe des Schiffes von 2,80 m und das dynamische Absinken des Schiffes von einigen Dezimetern ab, bleiben dem Schwimmer nicht mehr als eine Handvoll Wasser unterm Kiel. Er wird zwangsläufig vom Schiffsrumpf erfasst, mit zumeist tödlichen Folgen.

Die Annäherung an Schiffe ist nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung verboten.

Kann ein Schiff bremsen?

Schiffe fahren auf dem Kanal mit einer Geschwindigkeit von bis zu 10 - 12 Stundenkilometern. Sie können nicht bremsen, sondern lediglich alle Maschinen rückwärts laufen lassen und kommen dann erst nach bis zu 500 Metern zum Stehen.

Warum ist das Springen von Brücken gefährlich?

Die Wassertiefe im Kanal misst maximal 4 - 5 m. Wenn Sie beispielweise von einem 22 m hohen Brückenbogen springen, drohen durch den Aufprall tödliche Verletzungen.
Aber auch weniger große Höhen sind gefährlich. Im Wasser treibende Gegenstände wie z.B. leere Flaschen oder spitze Holzstücke werden leicht übersehen. Sie befinden sich gerade häufig im Brückenbereich unter der Wasseroberfläche und bergen erhebliche Verletzungsgefahr.

Muss ich mit Strafe rechnen?

Das Baden wird grundsätzlich von der WSV nicht geduldet.

Die Wasserschutzpolizei ist besonders in der Ferienzeit verstärkt im Einsatz und ahndet Fehlverhalten rigoros mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Sie müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.

Weitere Infos finden Sie unter:

Auszug Binnenschifffahrsstraßen-Ordnung