Bootszeugnis
Für die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten, ohne Gestellung eines Bootsführers, ist ein Bootszeugnis erforderlich. Dieses Bootszeugnis wird vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) erteilt.
Zuständig ist das WSA, in dessen Amtsbereich das Sportboot seinen ständigen Liegeplatz hat. Oder sich die Betriebsstätte befindet, bzw. das dem Sitz des Unternehmens am nächsten liegt.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Bootszeugnisses ist eine vorherige Begutachtung des Fahrzeugs und der Ausrüstung durch einen Sachverständigen.
Bei Sportbooten, die mit Bootsführer vermietet werden, ist ein Sicherheitszeugnis erforderlich, dieses wird von der Berufsgenossenschaft-Verkehr (BG-Verkehr) erteilt.
Weitere Auskünfte erteilt das Schifffahrtsbüro des WSA Westdeutsche Kanäle an beiden Standorten.
Standort Duisburg: | Standort Rheine: |
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Telefon: +49 203 4504 - 336 Telefax: +49 203 4504 - 363 | Telefon: +49 5971 916-276 Telefax: +49 5971 916-222 |
Maßgeblich sind folgende Rechtsverordnungen:
- Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)
- See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV)
Auf der Webseite von ELWIS finden Sie weitere Informationen über die Sportbootverordnungen.