Navigation und Service

Abmelden von Kleinfahrzeugen

Fahrzeuge auf Wasserstraßen müssen, wie Autos im Straßenverkehr auch, entsprechend wieder abgemeldet werden, wenn diese aus dem Verkehr gezogen werden.

Für die Abmeldung des Kleinfahrzeuges ist dem ausstellenden Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt der Original Bootsausweis wieder zurückzugeben.

Falls Sie eine Abmeldebestätigung benötigen, senden Sie bitte den Bootsausweis mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag an das zuständige WSA.

Die Abmeldung ist kostenlos.

Öffnungszeiten des Schifffahrtsbüro am Standort Duisburg

Grundsätzlich vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Kleinfahrzeugregistrierung und Schifferdienstbücher
MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
09:00 - 12.00 Uhr09:00 - 12.00 Uhr09:00 - 12.00 Uhr09:00 - 12.00 Uhrgeschlossen

Emmericher Straße 201, 47138 Duisburg

Telefon: +49 203 4504-336
Telefax: +49 203 4504-363

Öffnungszeiten des Schifffahrtsbüro am Standort Rheine

Kleinfahrzeugregistrierung
MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag
09:00 - 12.00 Uhr09:00 - 12.00 Uhr09:00 - 12.00 Uhr09:00 - 12.00 Uhrgeschlossen

Münsterstraße 77, 48431 Rheine

Telefon: +49 5971 916-333
Telefax: +49 5971 916-222