Abmelden von Kleinfahrzeugen
Fahrzeuge auf Wasserstraßen müssen, wie Autos im Straßenverkehr auch, entsprechend wieder abgemeldet werden, wenn diese aus dem Verkehr gezogen werden.
Für die Abmeldung des Kleinfahrzeuges ist dem ausstellenden Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt der Original Bootsausweis wieder zurückzugeben.
Falls Sie eine Abmeldebestätigung benötigen, senden Sie bitte den Bootsausweis mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag an das zuständige WSA.
Die Abmeldung ist kostenlos.
Öffnungszeiten des Schifffahrtsbüro am Standort Duisburg
Grundsätzlich vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
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09:00 - 12.00 Uhr | 09:00 - 12.00 Uhr | 09:00 - 12.00 Uhr | 09:00 - 12.00 Uhr | geschlossen |
Emmericher Straße 201, 47138 Duisburg
Telefon: +49 203 4504-336
Telefax: +49 203 4504-363
Öffnungszeiten des Schifffahrtsbüro am Standort Rheine
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
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09:00 - 12.00 Uhr | 09:00 - 12.00 Uhr | 09:00 - 12.00 Uhr | 09:00 - 12.00 Uhr | geschlossen |
Münsterstraße 77, 48431 Rheine
Telefon: +49 5971 916-333
Telefax: +49 5971 916-222