Schifffahrtsabgaben
Für die Befahrung der Bundeswasserstraßen Nord-Ostsee-Kanal sowie der Mosel und die Nutzung ihrer Anlagen werden Schifffahrtsabgaben erhoben.
Die Abgabenpflicht entsteht im Wesentlichen für die Beförderung von Gütern oder Personen. Alle übrigen Bundeswasserstraßen sind abgabenfrei.
Die Höhe der Abgaben und das entsprechende Erhebungsverfahren sind in den jeweiligen Tarifen und Ausführungsbestimmungen geregelt.
Nord-Ostsee-Kanal
- Kanalsteuertarifverordnung (2017) (PDF, 23KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Kanalsteuertarifverordnung (2015) (PDF, 22KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOKBefAbgV) (PDF, 72KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anhang 1 - Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem NOK (PDF, 56KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Anhang 2 - Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem NOK (PDF, 46KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Schifffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen
- Abschaffung der Schifffahrtsabgaben
- Abschaffung der Schifffahrtsabgaben (PDF, 63KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Abschaffung der Hafen- und Ufergelder (PDF, 103KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Mosel
- Moseltarif in der Fassung des VI. Nachtrags (PDF, 699KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- VI. Nachtrag zum Tarif für die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel (PDF, 355KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Ausführungsbestimmungen (PDF, 73KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- II. Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen (PDF, 221KB, Datei ist nicht barrierefrei)