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Schifffahrtsabgaben

Für die Befahrung der Bundeswasserstraßen Nord-Ostsee-Kanal sowie der Mosel und die Nutzung ihrer Anlagen werden Schifffahrtsabgaben erhoben.
Die Abgabenpflicht entsteht im Wesentlichen für die Beförderung von Gütern oder Personen. Alle übrigen Bundeswasserstraßen sind abgabenfrei.
Die Höhe der Abgaben und das entsprechende Erhebungsverfahren sind in den jeweiligen Tarifen und Ausführungsbestimmungen geregelt.

Nord-Ostsee-Kanal

Schifffahrtsabgaben auf den Binnenwasserstraßen

Mosel

Güterverzeichnis