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Veranstaltungen

Wassersportliche und sonstige Veranstaltungen auf oder am Wasser sind genehmigungspflichtig. Zu diesen Veranstaltungen zählen unter anderem Veranstaltungen auf oder an Schifffahrtsstraßen. Die Sicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden oder eine Gefahr für die Umwelt darstellen.

  • Regatten
  • Paraden, Geschwader- und Korso-Fahrten
  • Schirmfliegen (Parasailing)
  • Drachenfliegen (Paragliding)
  • Schwimmwettkämpfe
  • Tauchwettkämpfe
  • Feuerwerke
  • Lagerfeuer
  • Himmelslaternen

Ihr Antrag sollte die wesentlichen Angaben über die Veranstaltung enthalten, wie Anzahl der Teilnehmer (Boote), Austragungsort und Termin.

Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden,

  • die eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs verhüten und ausgleichen.
  • die von der Schifffahrt ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verhindern oder beseitigen.
  • die eine Gefahr für die Umwelt verhindern oder beseitigen.

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und wird für eine bestimmte angemessene Frist erteilt.

Formlose Anträge auf Genehmigung stellen Sie bitte rechtzeitig und schriftlich an das WSA Westdeutsche Kanäle.

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