Navigation und Service

Sondertransporte

Sondertransport  (§1.21 BinstrO)

Als Sondertransport gilt das Fortbewegen von Fahrzeugen oder Verbänden, die nicht den Bestimmungen über Fahrzeugabmessungen ( §1.06 BinstrO) und Bau, Ausrüstung und Besatzung (§1.08 BinstrO) entsprechen. Des Weiteren ist jedes Fortbewegen von schwimmenden Anlagen, oder sonstigen Fahrzeugen oder Schwimmkörpern ein Sondertransport.

Sondertransporte dürfen nur mit besonderer Erlaubnis der zuständigen Behörde erfolgen. Die Erlaubnis zur Durchführung eines Sondertransportes wird auf Antrag erteilt.

Folgende Angaben müssen dem Antrag enthalten sein:

  • Name des Antragstellers oder Eigners mit vollständiger Anschrift
  • Art des Fahrzeugs oder Verband mit Fahrzeugnamen oder Unterscheidungsmerkmalen
  • Nationalität
  • Name des Schiffsführers (Die Benennung des Schiffsführers ist für Sondertransporte zwingend vorgeschrieben)
  • Art des Transportes
  • Zu befahrende Wasserstraßenabschnitte
  • Fahrzeugabmessungen: Länge, Breite Tiefgang, Höhe
  • Zeitraum des Transportes

Der Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung eines Sondertransportes ist formlos,

  • per Fax (+ 49 251/2708-115)
  • per E-Mail [Kontakt]
  • oder auch schriftlich an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Münster, Cheruskerring 11, 48147 Münster

zu richten.