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Gefahrguttransporte

Die in der Wirtschaft hergestellten Chemikalien müssen häufig zur ihrer Verwendung weiter befördert werden. Bei diesen Transporten handelt es sich um gefährliche Güter. Daher gilt "Leben und Gesundheit" von Menschen und Tieren zu schützen. Des Weiteren die Gefahren für die Umwelt sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.

Für die verschiedenen Verkehrsträger wurden nationale und internationale Sicherheitsvorschriften erlassen. In den vergangenen Jahren sind die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter international weitestgehend harmonisiert worden. Sie gelten je nach Verkehrsträgern in vielen Ländern, z. B. für Lufttransport in über 150 Ländern, für Straßentransport in 48 Ländern.

In Deutschland gilt das „Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter“ (GGBefG) und die "Gefahrstoffverordnung Straße, Eisbahn, Binnenschifffahrt“ (GGVSEB) für den Gefahrguttransport. In der Verordnung wurden die in europäischen Abkommen wie dem ADR oder dem RID geschlossenen Vorgaben festgehalten. Diese Vorgaben haben sich für den Gefahrguttransport als maßgebendes Gesetz etabliert.

ADN

Richtlinien zur GGVSEB

Für die Zulassung eines Gefahrstofftransportes nehmen Sie bitte Kontakt auf mit der:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Am Probsthof 51
53121 Bonn

Telefon +49 228/42968-0

gdws@wsv.bund.de