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Patente

Die Patent- bzw. Führerscheinpflicht gilt gleichermaßen für die Berufsschifffahrt als auch für die Sportschifffahrt.

Wer auf einer Wasserstraße ein Fahrzeug eigenverantwortlich als Schiffsführer oder Bootsführer steuern will, bedarf eines Patentes oder einer Fahrerlaubnis. Die Patente und Fahrerlaubnisse werden nach einer Prüfung erteilt, die von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) durchgeführt werden. Die Prüfungstermine für den Erwerb von Rheinpatenten, Befähigungsnachweisen in der Binnenschifffahrt, ADN-Bescheinigungen und Radarpatenten werden bei Bedarf festgesetzt.

Nur Inhaber eines speziellen Sprechfunkzeugnisses dürfen auf Fahrzeugen der Berufsschifffahrt und in der Sportschifffahrt Schiffsfunkstellen bedienen oder beaufsichtigen.

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Weitere Informationen hierzu finden Sie im ELWIS