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Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Grundlage

Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen. Diese Wasserstraßen werden durch eigene Behörden (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV) verwaltet. Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen sowie die Regelung des Schiffsverkehrs ist im Einzelnen durch Bundesgesetze geregelt.

Diese sind:

  • das Bundeswasserstraßengesetz
  • das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
  • das Seeaufgabengesetz
  • das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz für die fiskalische Verwaltung

Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte, fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.